Transparenz
Bezüge als Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen
Ein Mitglied des Landtags erhält monatliche Abgeordnetenbezüge in Höhe von 9.330,22 €. Zusätzlich erhält es monatliche Bezüge in Höhe von 2.290,29 €, die zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung gemäß § 10 Absatz 4 an das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg abgeführt werden.
Der Gesamtbetrag wird von mir mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Krankenversicherung
Als Abgeordnete erreiche ich die Beitragsbemessungsgrenze und kann zwischen der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung wählen. Ich war auch vor meiner Tätigkeit als Abgeordneter in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und habe mich unter anderem aus politischer Überzeugung dafür entschieden, nicht in eine private Krankenkasse zu wechseln. Ich zahle einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von 772,17 €. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen zahlt mir einen monatlichen Zuschuss zur Krankenkasse von 366,17 €.
Ausstattung
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen stellt mir die Landtagsverwaltung ein Abgeordnetenbüro zur Verfügung. Dieses ist ausgestattet mit zwei Schreibtischen, zwei Schreibtischstühlen, zwei Bürostühlen und zwei Schreibtischcontainern, zwei Telefonen sowie Schränken und einem Waschbecken.
Weiterhin stellt die Landtagsverwaltung zwei PCs, zwei Bildschirme, zwei Multifunktionsdrucker und ein Notebook sowie eine Sim-Karte für mobile Internetnutzung zur Verfügung, die im Abgeordnetenbüro im Landtag sowie in meinem Wahlkreisbüro bzw. unterwegs zum Einsatz kommen.
Persönliche Mitarbeiter
Einer Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen stehen monatlich maximal 8.600,00 € (brutto) Aufwendungsersatz für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung. Zusätzlich zu diesem Höchstbetrag werden folgende Aufwendungen ersetzt: Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg (VBG), vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen in Höhe von 14,00 € monatlich und eine Pauschalsteuer im Rahmen der Abwicklung von Entgelten.
Eine Auszahlung von Geldern an mich erfolgt nicht. Die Komplette Verwaltung inklusive der Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Landtagsverwaltung. Ich verwende den kompletten Aufwendungsersatz für die Beschäftigung meiner Mitarbeiter in Düsseldorf und in meinem Wahlkreis.
Materialaufwand
Für Ordner, Mappen, Textmarker, Locher, Briefumschläge, Porto usw., also alles was man in einem Büro Tag für Tag verbraucht, erhalte ich keinerlei Zahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Reisekosten
Als Abgeordneten stellt mir die Landtagsverwaltung eine Netzkarte der Deutschen Bahn zur Verfügung, mit der ich kostenlos durch ganz NRW fahren und Fahrten von und nach Berlin unternehmen kann.
Alle sonstigen Reisekosten mit Auto, Taxi, per Flug oder Bahn muss ich selber zahlen. Weiterhin erhalte ich keine Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Landtag oder zum Wahlkreisbüro oder sonstigen Terminen an anderen Orten.
Nebentätigkeiten
Meine Einnahmen aus Nebentätigkeiten für das Jahr 2020:
Einspeisevergütung Photovoltaikanlage: 173,59 €
Aufwandsentschädigung AWO Unterbezirk: 50,00 €
Aufsichtsrat Stadtwerke: 140,00 €
Verwaltungsrat Sparkasse Märkisches Sauerland: 1207,50 €
Davon im Dezember 2020: 847,50€
Ich beziehe von meinem vormaligen Arbeitgeber keinerlei Einkommen.
Ich übe keinerlei vergütete Nebentätigkeiten aus, habe keine vergüteten Beraterverträge, halte keine vergüteten Reden und stehe in keinerlei vergütetem Verhältnis zu Lobbyorganisationen.
Die Bezüge von Mitgliedern des nordrhein-westfälischen Landtags sind im Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschrieben.