Der Schwerpunkt meiner Arbeit in Düsseldorf liegt zum einen im Bereich des „Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz“, wobei insbesondere der Bereich Verbraucherschutz ein für mich wichtiges Themenfeld ist, da ich die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion bin. Zum anderen bin ich Mitglied im „Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk“. Im Juli 2014 hat der Landtag NRW die Enquete-Kommission „Finanzierungoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels“ einberufen, in der ich ebenfalls Mitglied bin.
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die Fragen des Boden- und Gewässerschutzes, die Wasser- und Abfallwirtschaft, der Immissionsschutz, aber auch Fragen der Gentechnik und der Umweltmedizin gehören dazu. Einen besonderen Schwerpunkt bildet in der 16. Wahlperiode der Bereich des Klimaschutzes, wofür ein eigener Unterausschuss Klimaschutzplan gegründet wurde, in dem ich ebenfalls Mitglied bin. Insbesondere die Themen Landwirtschaft und Gartenbau sowie Forsten, Naturschutz und Agrarordnung, darüber hinaus der Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen sind weitere Zuständigkeiten des Ausschusses. Zum Bereich Boden- und Gewässerschutz zählen der Gewässer-, der Hochwasser- und der Bodenschutz sowie die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände. Zum Bereich Wasser- und Abfallwirtschaft gehören die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft und Altlasten. Zum Bereich Landwirtschaft, Gartenbau und Ländlicher Raum zählen unter anderem Angelegenheiten zur Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt-, Sozialstruktur und ökologischer Landbau, Agrarumwelt- und integrierte ländliche Entwicklungsförderung, ländliche Planungen, ländliche Siedlung sowie Dorferneuerung. Zum Bereich Forsten, Naturschutz und Agrarordnung gehören insbesondere die Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie, Bodennutzungsschutz, Landschaftspflege und Naturschutz, Jagd, Fischerei, Agrarordnung, insbesondere die Verbesserung der Agrarstruktur und Flurbereinigung. Im Bereich Verbraucherschutz ist auch die Lebensmittelüberwachung angesiedelt. Zum Bereich Veterinärwesen gehören die Tierseuchenbekämpfung und der Tierschutz. Weitere Informationen über diesen Ausschuss beim Landtag NRW
Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Der Schwerpunkt des Aufgabenspektrums des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Handwerk liegt in der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die in Nordrhein-Westfalen tätigen Unternehmen. Der Ausschuss befasst sich mit der Strukturentwicklung des Landes, die unter anderem durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen wie zum Beispiel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ oder EU-Programmen erfolgen soll. Die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die NRW-Unternehmen schließt die Bereitstellung von Risikokapital genauso ein wie die Förderung der Außenwirtschaft, die Fortentwicklung der nordrhein-westfälischen Messeplätze oder die berufliche Weiterbildung. Augenmerk legt der Ausschuss dabei auch auf die Entwicklung der Zahl der Ausbildungsplätze im Kontext mit der Zahl der Personen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschusstätigkeit ist die Beschäftigung mit energiepolitischen Fragestellungen. Dazu zählt die Energieversorgung durch heimische fossile Energiequellen genauso wie durch regenerative Energiequellen. Der Ausschuss hat zudem die Aufgabe, sich für die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der im Bergbau des Landes Beschäftigten einzusetzen. Hierfür gab es in der Vergangenheit stets einen besonderen Ausschuss, den Ausschuss für Grubensicherheit. Der Aufgabenbereich wurde zu Beginn der 14. Wahlperiode in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie übertragen und wird von einem Unterausschuss „Bergbausicherheit“ wahrgenommen. Hinzu gekommen ist die Befassung des Ausschusses mit den Auswirkungen des Bergbaus auf die oberirdische Bevölkerung. Weitere Informationen über diesen Ausschuss finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Landtags NRW.
Der Petitionsausschuss
Auch wenn er nicht in meinen direkten Arbeitsbereich fällt, möchte ich Sie auf diesen Ausschuss aufmerksam machen. Wenn Sie einmal Ärger mit Ämtern oder Behörden haben. Der Petitionsausschuss des Landtags hilft. Bürgerinnen und Bürger, die sich von einer Landesbehörde falsch behandelt fühlen, können sich mit einer formlosen, schriftlichen Beschwerde an den Petitionsausschuss wenden. Auch die Abgabe einer Online-Petition über das Internet ist möglich. Weitere Informationen über diesen Ausschuss finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Landtags NRW.
Enquete-Kommission zur Finanzierungoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels
Die Enquetekommission (EK) mit dem Kurztitel „FINÖPV“ soll so konkret wie möglich u.a. Modelle zur dauerhaften Finanzierung und der bedarfs- und versorgungsgerechten Entwicklung der Öffentlichen Verkehre erarbeiten. Die EK soll Modellkommunen für Pilotprojekte alternativer Finanzierungsmodelle identifizieren. Darauf bezogen und grundsätzlich sollen Handlungsempfehlungen und Leitlinien für den Gesetzgeber formuliert werden. Hierbei werden auch Fragen der demografischen Entwicklung und Veränderungen des Mobilitätsverhaltens berücksichtigt. Ebenfalls Gegenstand der Untersuchungen sind die neue Attraktivität urbaner Lebensräume und die spiegelbildlich problematische Perspektive ländlicher Gebiete sowie die daraus entstehenden Aufgaben und Anforderungen an den Öffentlichen Personenverkehr. Des Weiteren werden die ökologischen und die ökonomischen Aspekte des Öffentlichen Personenverkehrs überprüft. Sinnhafte Alternativen zu bisherigen Strukturen sollen gesichtet und formuliert werden, die nachhaltig eine Verbesserung für die Nutzung des ÖPV bieten. Ziel soll die Benennung konkret erforderlicher Bedingungen sein, die es erlauben, die Gestaltung eines attraktiven Öffentlichen Personenverkehrs zu ermöglichen. Weitere Informationen über die Enquete-Kommission finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Landtags NRW.