Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die Fragen des Boden- und Gewässerschutzes, die Wasser- und Abfallwirtschaft, der Immissionsschutz, aber auch Fragen der Gentechnik und der Umweltmedizin gehören dazu. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Bereich des Klimaschutzes. Insbesondere die Themen Landwirtschaft und Gartenbau sowie Forsten, Naturschutz und Agrarordnung, darüber hinaus der Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen sind weitere Zuständigkeiten des Ausschusses. Zum Bereich Boden- und Gewässerschutz zählen der Gewässer-, der Hochwasser- und der Bodenschutz sowie die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände. Zum Bereich Wasser- und Abfallwirtschaft gehören die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft und Altlasten. Zum Bereich Landwirtschaft, Gartenbau und Ländlicher Raum zählen unter anderem Angelegenheiten zur Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt-, Sozialstruktur und ökologischer Landbau, Agrarumwelt- und integrierte ländliche Entwicklungsförderung, ländliche Planungen, ländliche Siedlung sowie Dorferneuerung. Zum Bereich Forsten, Naturschutz und Agrarordnung gehören insbesondere die Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie, Bodennutzungsschutz, Landschaftspflege und Naturschutz, Jagd, Fischerei, Agrarordnung, insbesondere die Verbesserung der Agrarstruktur und Flurbereinigung. Im Bereich Verbraucherschutz ist auch die Lebensmittelüberwachung angesiedelt. Zum Bereich Veterinärwesen gehören die Tierseuchenbekämpfung und der Tierschutz. Weitere Informationen über diesen Ausschuss beim Landtag NRW
Ausschuss für Frauen und Gleichstellung
Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen versteht sich als Querschnittsausschuss. Gleichstellungs- und frauenpolitische Belange sollen nicht einen Ausschuss „abgeschoben“ werden. Der Landtag hat diesen Fachausschuss mit der Absicht eingerichtet, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und gleichstellungs- und frauenpolitische Entscheidungen des Landtags vorzubereiten. Das Spiegelressort des Ausschusses ist auf Seiten der Landesregierung das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung.
Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Der Schwerpunkt des Aufgabenspektrums des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Handwerk liegt in der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die in Nordrhein-Westfalen tätigen Unternehmen. Der Ausschuss befasst sich mit der Strukturentwicklung des Landes, die unter anderem durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen wie zum Beispiel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ oder EU-Programmen erfolgen soll. Die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die NRW-Unternehmen schließt die Bereitstellung von Risikokapital genauso ein wie die Förderung der Außenwirtschaft, die Fortentwicklung der nordrhein-westfälischen Messeplätze oder die berufliche Weiterbildung. Augenmerk legt der Ausschuss dabei auch auf die Entwicklung der Zahl der Ausbildungsplätze im Kontext mit der Zahl der Personen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschusstätigkeit ist die Beschäftigung mit energiepolitischen Fragestellungen. Dazu zählt die Energieversorgung durch heimische fossile Energiequellen genauso wie durch regenerative Energiequellen. Der Ausschuss hat zudem die Aufgabe, sich für die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der im Bergbau des Landes Beschäftigten einzusetzen. Hierfür gab es in der Vergangenheit stets einen besonderen Ausschuss, den Ausschuss für Grubensicherheit. Der Aufgabenbereich wurde zu Beginn der 14. Wahlperiode in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie übertragen und wird von einem Unterausschuss „Bergbausicherheit“ wahrgenommen. Hinzu gekommen ist die Befassung des Ausschusses mit den Auswirkungen des Bergbaus auf die oberirdische Bevölkerung. Weitere Informationen über diesen Ausschuss finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Landtags NRW.