Seit Wochen sieht man an Montagabenden die sogenannten Spaziergänger durch Städte in NRW und ganz Deutschland gehen. Eine kleine Minderheit – und doch ein völlig falsches Zeichen in Zeiten einer Pandemie und stark steigenden Inzidenzen dank Omikron.
Diese Bürger nehmen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahr, welches unser Grundgesetz garantiert. Allerdings wird hier gerne vergessen: wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Versammlungen sind anzumelden, es sind Verantwortliche zu nennen, die sich darum zu kümmern haben, dass Ordner vor Ort sind. Sie sind Ansprechpartner für die Polizei. Das alles passiert nicht und die Polizei muss zuschauen. Sie muss zuschauen, weil weder der Chef der Kreispolizeibehörde, noch der Innenminister des Landes NRW die Traute haben, bestehendes Recht anzuwenden. Die NRW Landesregierung hat, gegen Stimmen der SPD, das Versammlungsrecht in NRW verschärft.
Jetzt finden unangemeldete Demonstrationen statt und das Versammlungsrecht (inkl. aller Pflichten) wird eben nicht angewendet. Wir hören immer wieder man setze auf „Deeskalation“. Wie möchte denn der Kreis und das Land NRW zukünftig argumentieren, wenn Versammlungen nicht angemeldet werden und als „Spaziergang“ deklariert werden? In Zeiten von stark steigenden Inzidenzen ist es unverantwortlich, solche Veranstaltungen laufen zu lassen. Ohne Masken, ohne Abstände und vor allem ohne Anmeldung und Nennung Verantwortlicher.
Neben dem Recht auf Versammlungsfreiheit beinhaltet das Grundgesetz nämlich noch ein weiteres Recht: das Recht auf körperliche Unversehrtheit.