Voraussichtlich ab Freitag, den 17.09.2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Die Hilfen können bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal beantragt werden. Die Förderung umfasst in der Regel bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für den Wiederaufbau. Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale in Höhe von 13.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt gewährt. Haushalte mit mehr Personen erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale.
Es ist gut, dass die Landesregierung die schnelle Hilfe der Bundesregierung zeitnah umsetzt. Die Menschen vor Ort brauchen das Geld dringend. Allerdings gibt es ein paar Knackpunkte, bei denen die Landesregierung dringend nachbessern muss:
Zum einen bekommt man seinen Schaden nur ersetzt, wenn der über 5.000 Euro liegt. Haushalte mit geringem Einkommen und verhältnismäßig geringen Schaden fallen hier durchs System. Zum anderen ist für die Entschädigung für verlorenen Hausrat eine Pauschale vorgesehen. Wer seine Küche, seine Wohnzimmer- und Schlafzimmermöbel samt aller Kleidung verloren hat, muss nicht wohlhabend sein, um die Pauschalsätze schnell zu übersteigen. Die Antragsberatung machen die Kommunen vor Ort. Anders als von der Landesregierung versprochen, gibt es dafür aber keine personelle Unterstützung. Die Kommunen müssen sich nun mit Zeitarbeit und interkommunaler Solidarität selbst helfen.