Ob direkt oder indirekt angeordnete Schließungen, viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige oder Einrichtungen sind von den gegenwärtigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus betroffen. Nun können die Betroffenen die von der Bundesregierung bereitgestellte ‚Novemberhilfe‘ beantragen.
Berechtigten Antragstellern soll mit den Zuschüssen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Das ist der richtige Weg. Ohne die Hilfen der Bundesregierung stünden viele Gastronomen und andere betroffene Betriebe vor dem Aus. Die Hilfen müssen nun zügig verteilt werden, um einen größeren wirtschaftlichen Schaden durch die zweite Corona-Welle abzuwenden.
Die Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Hier gelangen Sie zum Antragsformular.