Finanzielle Hilfen für Künstler

Mit einem Runderlass vom 15.3.2020 hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verfügt, dass eine Vielzahl von Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote aufgrund der Corona-Krise vorläufig schließen müssen. Auch öffentliche Veranstaltungen werden vorerst ausgesetzt. Von dieser Regelung besonders betroffen und in ihrer Existenz bedroht. Doch es gibt Hilfe: Bei ihrer Bezirksregierung können die Betroffenen bis zum 01.05.2020 einen Antrag stellen und finanzielle Unterstützung erhalten. Gewährt wird den Künstlerinnen und Künstlern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu einer Höhe von maximal und einmalig 2.000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen.

Stellen Sie diesen Antrag, wenn Sie Hilfe brauchen!

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.