Als Landtagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz im NRW-Landtag begrüße ich die Gesetzesinitiative von SPD-Justizministerin Katharina Barley zu einem besseren Schutz der Verbraucher bei Vertragsabschlüssen durch Telefonwerbung. Der Entwurf sieht neben einer Dokumentationspflicht von den werbenden Unternehmen auch die grundsätzliche Voraussetzung, Verträge am Telefon für deren Gültigkeit schriftlich zu bestätigen, vor.
Darüber hinaus soll die automatische Verlängerung von Verträgen, wie etwa mit Fitnessstudios oder Telefonanbietern, neu geregelt werden: Eine automatische Fortsetzung der Vertragslaufzeit soll auf maximal drei Monate begrenzt werden. Das sind gute Nachrichten für den Verbraucherschutz!
