Jubiläum: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Vor 100 Jahren, am 19.01.1919, konnten Frauen zum ersten Mal ein deutsches Parlament wählen und zum ersten Mal selbst gewählt werden. Der Frauenanteil in der deutschen Nationalversammlung betrug damals grade einmal neun Prozent. Heute ein Jahrhundert später ist das Wahlrecht für Frauen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Dennoch ging der Anteil der weiblichen Abgeordneten bei der Bundestagswahl 2017 im Vergleich zum Jahr 2013 von 36,5 Prozent auf 31 Prozent zurück.

Insbesondere der niedrige Frauenanteil der AfD-, CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen ist dafür verantwortlich, dass die Anzahl der weiblichen Abgeordneten bei der letzten Bundestagswahl auf das Niveau von 1998 sank. Aber nicht nur in deutschen Parlamenten, sondern auch in der freien Wirtschaft sind Frauen und Männer immer noch nicht gleichgestellt. Die Privilegien von Männern sind in der Arbeitswelt hierzulande erheblich: Der durchschnittliche Lohn von Männern in Deutschland betrug im Jahr 2017 rund 21 Euro und von Frauen 16,50 Euro. Der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten bei den 200 umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland betrug im vergangenen Jahr grade einmal 27 Prozent.

Mein Statement dazu: „Es gibt auch im Jahr 2019 noch viel zu tun für die Rechte der Frauen in Deutschland. Es gilt sich für die absolute Gleichstellung beider Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt und in der Politik stark zu machen. Bereits vor 100 Jahren hat sich gezeigt: Wenn der politische Wille da ist, kommt die Geschlechtergleichberechtigung voran.“

Seit Jahren setze ich mich im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Ich unterstützte die jüngste Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einem Paritätsgesetz für mehr Frauen im Deutschen Bundestag.