Verspätung, Annullierung, Nicht-Beförderung, Gepäckverlust oder gar Downgrade – das sind nur einige Gründe dafür, warum das Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmen der Flugverkehrsbranche im Argen liegt.
In meiner Rede heute im nordrhein-westfälischen Landtag habe ich mich für die Rechte der Fluggäste eingesetzt.
Es ist an der Zeit, dass die Luftverkehrsunternehmen verbindlich dazu angehalten werden, ihre Kundinnen und Kunden über deren Rechte aufzuklären, anstatt zu vernebeln und Verbraucher im Unklaren zu lassen. Laut der EU-Verordnung Nr. 261/2004 hat ein Verbraucher abhängig von Verspätungsdauer und Flugdistanz z.B. Anspruch auf zwischen 250 und 600 Euro.