Landesinitiative zum Überrumpelungsverbot für Telefonwerber

Das Land NRW hat angekündigt eine Initiative in den Bundesrat einzubringen, die sich gegen unerlaubte Telefonwerbung richtet. Demnach sollen telefonisch geschlossene Verträge nur dann gültig haben, wenn der Verbraucher das Geschäft noch einmal per E-Mail oder schriftliche bestätigt. Hierzu erklärt die Verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Inge Blask:

„Zwar ist Telefonwerbung seit 2009 verboten, telefonisch vereinbarte Verträge aber weiterhin wirksam. Hierdurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder von Unternehmen am Telefon überrumpelt und schließen Verträge ab, die sie eigentlich gar nicht wollen oder benötigen. Insbesondere ältere Menschen sind hiervon betroffen. Die Initiative des Landes NRW ist daher ein wichtiger Schritt, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor dieser Überrumpelungstaktik zu schützen“.