„Ab 2018 greift die nächste Entlastung des Bundes für die Kommunen, denen dann jährlich rund fünf Milliarden Euro Bundesgeld zu Gute kommen. Grundlage ist die insbesondere auch auf Druck der nordrhein- westfälischen Landespolitik 2013 in den Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene zugesagte Entlastung der Städte und Gemeinden.“
„Im Juni 2016 einigten sich Bund und Länder auf einen Verteilungsschlüssel: Er beinhaltet eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung, höherer Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Letztere wird vom Land NRW eins zu eins über die Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) an die Kommunen weitergegeben. Jetzt hat die Landesregierung eine erste Berechnung der Entlastungen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vorgelegt. Diese soll den Städten und Gemeinden ab 2018 mehr Planungssicherheit geben.“
„Hemer, Menden, Balve, Neuenrade und Plettenberg können ab 2018 mit weiteren finanziellen Hilfen vom Bund in Höhe von insgesamt 4.631.000 Euro rechnen“, erläutert Frau Blask.
„Hemer erhält somit jährlich einen Betrag von 1.144.000 Euro. Die Stadt Menden kann eine Summe von 1.565.000 Euro zusätzlich in den Haushaltsplan aufnehmen. Auf Balve entfällt ein Betrag von 259.000 Euro. Neuenrade kann zusätzlich 350.000 Euro und die Stadt Plettenberg eine Summe von 1.313.000 Euro verbuchen,“ führt Blask weiter aus.