Inge Blask: „Neuenrade und Balve erhalten insgesamt 950.000 Euro Landesförderung für den kommunalen Straßenbau“

Der kommunale Straßenbau wird von der nordrhein- westfälischen Landesregierung in diesem Jahr wieder mit insgesamt 60,35 Millionen Euro gefördert. Hierzu erklärt die SPD- Landtagsabgeordnete Inge Blask:

„Der Schwerpunkt liegt auch weiterhin auf dem Erhalt und dem Ausbau des Straßennetzes. So sichert das Land die Mobilität in den Städten und Gemeinden Nordrhein- Westfalens. Auch Neuenrade wird der kommunale Straßenbau gefördert. So wird der Gehweg an der K12 (Hüttenweg) mit 60.000 Euro unterstützt, wobei sich die Gesamtkosten auf 150.000 Euro belaufen. Auch wird der Ausbau der K14 in Neuenrade mit 670.000 Euro bezuschusst, wobei die Gesamtkosten hier bei 1.100.000 Euro liegen“, so Blask. „Auf die Kommune Balve entfallen 220.000 Euro. Das Geld wird für den Gehweg in Garbeck an der K11 (Leveringhauser Weg/Märkische Straße) mit 30.000 Euro verwendet, wobei sich die Gesamtkosten auf 90.000 Euro belaufen. Auch wird der Ausbau der K11 in Garbeck mit 130.000 Euro bezuschusst, wobei die Gesamtkosten hier bei 210.000 Euro liegen“, erläutert Blask.

Das kommunale Straßennetz ist das Rückgrat des städtischen Verkehrs. Es wird von Angeboten des Öffentlichen Nahverkehrs und einer geeigneten Infrastruktur für die Nahmobilität ergänzt. Im Mittelpunkt der Förderung stehen weiterhin die Verbesserung und Sanierung des vorhandenen Netzes, wobei der Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‘ sowie die Steigerung der Verkehrssicherheit verfolgt wird. Mit dem stadtverträglichen Umbau des Straßenraumes wird zudem die Wohn- und Lebensqualität in den berücksichtigten Bereichen erhöht. Das schließt je nach Situation unter anderem den Bau der erforderlichen Umgehungs- und Entlastungsstraßen ein. Dabei geht es um eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs und darum, die Anwohnerinnen und Anwohner in den Ortskernen und Stadtteilzentren zu entlasten. Nicht zuletzt ist diese Unterstützung des Landes ein wichtiger Impuls für die Bauwirtschaft in NRW.

Die bedarfsgerechte Förderung stellt zudem sicher, dass jedes begonnene Straßenbauprojekt in den Kommunen in den kommenden Jahren auch ausfinanziert werden kann.