In der heutigen Plenarsitzung hat der Landtag NRW das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verabschiedet. Hierzu erklärt die SPD- Landtagsabgeordnete Inge Blask:
„Das neue Gesetz stellt einen wichtigen Meilenstein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren dar – auch bei uns im Märkischen Kreis. Es passt das Regelwerk des bisherigen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) den heutigen Anforderungen an. Große Teile des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Landesregierung waren unstrittig. Besonders freut mich, dass es uns sogar gelungen ist, noch notwendige Anpassungen im Konsens zwischen den Fraktionen von SPD, CDU und Grünen zu gestalten“.
Von den Bestimmungen des neuen Gesetzes betroffen sind insbesondere die rund 15.000 hauptamtlichen und 85.000 freiwilligen Feuerwehrleute in Nordrhein- Westfalen. Schwerpunkte des BHKG sind die Aufwertung des Katastrophenschutzes, die Stärkung des Ehrenamtes, die Nachwuchsförderung und die Anpassung von Brandschutzregeln. „Gesetzlich verankert sind von jetzt an auch die Kinderfeuerwehren. Diese sind wichtig, um bei Jungen und Mädchen schon möglichst frühzeitig das Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement in der Feuerwehr zu wecken“, unterstreicht Inge Blask, die beispielhaft auf einige weitere wichtige Weichenstellungen hinweist:
Das neue Gesetz beinhaltet einen verbesserten Unfallversicherungsschutz für Feuerwehrleute. In der Vergangenheit kam es nach Dienstunfällen nicht selten vor, dass Ansprüche von der Unfallkasse wegen einer ‚Vorerkrankung‘ nicht erfüllt wurden. „Das führte zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Feuerwehren. Daher ist es wichtig, dass das BHKG von jetzt an sicherstellt, dass Vorerkrankungen nach einem Dienstunfall nicht mehr dazu führen können, dass Ansprüche der Unfallopfer oder auch ihrer Familien abgelehnt werden“, betont Blask.
Ferner bleibt es bei der traditionell obligatorischen Betriebszugehörigkeit der Mitglieder von Werksfeuerwehren. Inge Blask: „ Der Landtag trägt damit – trotz gewisser rechtlicher Bedenken – einer entsprechenden Forderung des Verbandes der Feuerwehren und der Gewerkschaften Rechnung“.
„Wir sind davon überzeugt, dass es uns mit dem BHKG gelungen ist, die künftige Arbeit unserer Feuerwehren auf eine tragfähige rechtliche Basis zu stellen. Das jetzt auf dem Tisch liegende gute Ergebnis ist vor allem auch der bewährten Strategie der rot- grünen Regierungskoalition zu verdanken, Betroffene bei derart wichtigen Gesetzesvorhaben zu Beteiligten zu machen. Auch und gerade die Innenpolitiker der SPD- Landtagsfraktion haben in den vergangenen Monaten immer wieder das Gespräch mit den Feuerwehrleuten und weiteren Betroffenen gesucht. Es gab dazu zahlreiche Veranstaltungen im ganzen Land. Hinzu kamen häufige Einzelgespräche mit den verantwortlichen Akteuren in den jeweiligen Wahlkreisen. Viele Anregungen, die uns auf diese Weise erreicht haben, sind in die Entscheidungsprozesse mit eingeflossen. Die Resultate können sich sehen lassen“, so Blask abschließend.