Am vergangenen Dienstag hat das Innenministerium des Landes NRW eine Prognose für die Erstattung der Flüchtlingskosten für das Jahr 2016 veröffentlicht. Hierzu erklärt die SPD- Landtagsabgeordnete Inge Blask:
„Die Mitteilung des Innenministeriums sind gute Meldungen für Hemer, Menden, Balve, Neuenrade und Plettenberg denn für 2016 werden sie voraussichtlich insgesamt 15,7 Millionen Euro für die Flüchtlingskosten vom Land erhalten“, so Inge Blask.
Die nordrhein- westfälischen Städte und Gemeinden sind seit Monaten in besonderer Weise gefordert: Obwohl die Zahl der ankommenden Schutzsuchenden stetig steigt, leisten die Kommunen in der Flüchtlingspolitik hervorragende Arbeit. Um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat die nordrhein- westfälische Landesregierung für 2016 mehr als vier Milliarden Euro für die Asyl- und Flüchtlingspolitik in NRW vorgesehen. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu 2015. Rund 2,6 Milliarden Euro davon gehen direkt an die Kommunen. „Menden erhält voraussichtlich 5,8 Millionen Euro als pauschale Zuweisung für 2016“, so die SPD- Landtagsabgeordnete Inge Blask. „Auf die Städte Balve und Neuenrade entfallen jeweils 1,5 Millionen Euro. Die Kommune Plettenberg darf sich über 3,1 Millionen Euro freuen.
„Damit erweist sich das Land einmal mehr als verlässlicher Partner für die Städte und Gemeinden in NRW. Das Geld wird die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben in Menden erleichtern. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden ist eine nationale Aufgabe, die wir nur gemeinsam meistern werden. Doch zunächst muss man all denen danken, die in Menden helfen: hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich. Das sind unglaublich viele engagierte Menschen“, betont Blask.
Von den knapp vier Milliarden Euro des für 2016 vom Land bereitgestellten Geldes, gehen allein 1,95 Milliarden Euro direkt an die nordrhein- westfälischen Kommunen. Diese werden über die pauschale Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ausgezahlt. Die Erhöhung ergibt sich unter anderem durch die Änderung des Stichtages im FlüAG. Dieser wird nach den aktuellsten Flüchtlingszahlen am Stichtag 1. Januar 2016 berechnet und nicht mehr anhand der Zahlen des Vorjahres. Weitere 613 Millionen Euro werden den Städten und Gemeinden dafür erstattet, dass sie Landesaufgaben bei der Flüchtlingshilfe übernehmen.
Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich nun auch über weitere Punkte bei der Finanzierung der Flüchtlingspauschale für 2016 und 2017 geeinigt. 2016 wird eine Jahrespauschale gezahlt, ab 2017 gibt es eine monatliche Auszahlung. Bereits ab 2016 wird die jährliche Pauschale von 7.578 Euro auf 10.000 Euro pro Flüchtling angehoben werden. Wenn nötig, soll auch nach einer Evaluation nachgesteuert werden. In diesen 10.000 Euro enthalten ist das Geld vom Bund, der 670 Euro pro Flüchtling und Monat zahlt, allerdings nur für fünf Monate ab Registrierung eines Flüchtlings. „Das Land lässt die Kommunen auch an dieser Stelle nicht allein, sondern springt in die Lücke und zahlt 10.000 Euro ohne Einschränkung bis eine Entscheidung zum Asylantrag vorliegt“, erklärt Landtagabgeordnete Blask.
Erweitert wird auch der Personenkreis: Mit berücksichtigt werden die in NRW Geduldeten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit würden nach bisherigen Berechnungen 194.754 Menschen (13.620 Geduldete) einbezogen werden.
„Eine weitere gute Nachricht für die Städte Hemer, Menden, Balve, Neuenrade und Plettenberg ist, dass die Kommune früher auf den landesweiten Härtefallfonds für Gesundheitskosten zugreifen kann, er wurde von momentan 70.000 Euro pro Flüchtling und Jahr auf 35.000 Euro abgesenkt“, so Blask abschließend.“
Seit über 20 Jahren beheimatet beispielsweise Hemer eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein- Westfalen. Im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eine Änderung am Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW vorgenommen, wodurch die in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen lebenden Flüchtlinge bei der Verteilung der Flüchtlinge angerechnet werden. Die entsprechenden Kommunen erhalten hierdurch weniger weitere direkt zugewiesene Flüchtlinge. Dies erfolgte, da die Zentralen Unterbringungseinrichtungen, als zentrale Aufnahmestelle eine wichtige Rolle für ihre jeweilige Region übernommen haben, aber viele Kommunen keine Zentrale Unterbringungseinrichtung beheimaten wollten.
Auf dieser Grundlage hat Hemer über die in der Zentralen Unterbringungseinrichtung lebenden Flüchtlinge keine weiteren Flüchtlinge in 2015 zugewiesen bekommen. Dennoch wird Hemer im kommenden Jahr Mittel in Höhe von knapp 3,8 Millionen Euro für die Erstattung der Flüchtlingskosten erhalten, womit das Land NRW den besonderen Einsatz der Kommunen mit einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes honoriert.
Auch werden hiermit Aufwendungen der Stadt Hemer für viele wichtige Leistungen im Bereich Flüchtlinge aufgefangen etwa beim Jugendamt und der Betreuung minderjähriger Kinder bei Krankheit der Eltern.