Newsletter 08/2015

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Genossinnen und Genossen,

in der ersten Novemberwoche hat erneut das Plenum des Landtags NRW getagt. Gerne möchte ich Sie daher über die aktuellen Themen informieren und übersende Ihnen die aktuelle Ausgabe meines Newsletters.

Aktuelle Flüchtlingssituation – wir setzen auf vorausschauende Zukunftsinvestitionen

Am Mittwoch hat es zu Beginn der Plenarsitzung eine Aktuelle Stunde zur Flüchtlingspolitik in NRW gegeben. Mehr als 170.000 Schutzsuchende hat NRW seit Januar aufgenommen. Die menschenwürdige Versorgung und Betreuung verlangen von uns große Anstrengungen und hohe Ausgaben. Aber Menschen, die vor Fassbomben und Mörderbanden Schutz suchen, sind weder eine Katastrophe noch eine Bedrohung für unseren Staat. Deshalb sind wir auch gegen Transitzonen, wie aus Kreisen der Unionsparteien vorgeschlagen. Vielmehr haben wir mit den „Einreisezentren“ ein praktikables Konzept vorgelegt, mit dem wir mehr Ordnung, Struktur und Geschwindigkeit in die Asylverfahren bringen wollen. Damit entstehen auch Pflichten für die asylsuchenden Menschen, jedoch ohne in die Unmenschlichkeit von Inhaftierungsanstalten in Transitzonen abzugleiten.

Allerdings wird nicht jeder, der zu uns kommt, bleiben können. Deshalb führen wir auch immer wieder Menschen in ihre Heimat zurück. Es gibt kein Land, das mehr Rückführungen vornimmt als Nordrhein- Westfalen – auch nicht Bayern. Wir werden die Anzahl der Rückführungen aber nur dann deutlich steigern können, wenn das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) endlich in die Lage versetzt wird, die Asylverfahren deutlich schneller abzuarbeiten. Doch wir wollen noch mehr für NRW erreichen, neben dem Gelingen der Flüchtlingspolitik: Es kommt jetzt darauf an, dass wir drängende Zukunftsinvestitionen nicht länger aufschieben. Wir müssen jetzt investieren und wir müssen genug investieren. Nie war eine vorbeugende Investitionspolitik wichtiger und richtiger als heute. Nordrhein- Westfalen ist das Pionierland einer vorbeugenden Bildungs- , Sozial- und Integrationspolitik. Kein Bundesland wird 2016 mehr Geld für Schulen, Kitas, Wohnungen, Sprachkurse und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration ausgeben als Nordrhein- Westfalen.

Dabei sind die jetzt ankommenden Flüchtlinge nur der Anlass, nicht der Grund für vorausschauende Investitionen. Denn alle Menschen in unserem Land brauchen Arbeit, Bildung und bezahlbare Wohnungen. Und es gibt immer noch zu viele, die von alldem zu wenig haben. Diese Menschen müssen die ersten sein, die von einem Zukunftsprogramm profitieren, das jetzt auf den Weg gebracht werden muss. Von seiner Verwirklichung wird es abhängen, ob wir in zehn Jahren ein stärkeres Land sein werden oder eben nicht. Wir setzen uns jedenfalls dafür ein – für alle Menschen in NRW.

500 Millionen EUR für den Breitbandausbau bis 2018

Der Ausbau einer hochleistungsfähigen Breitbandinfrastruktur ist mittlerweile eine Frage gesellschaftlicher Daseinsvorsorge und eine zentrale Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung. In den ländlichen Räumen Nordrhein- Westfalens ist eine gute Internetanbindung bereits heute eine soziale und demografische Überlebensfrage. Die Betriebe der mittelständischen Wirtschaft sind auf eine schnelle Datenverbindung angewiesen. Ganz besonders Gewerbebetriebe brauchen schnellstmöglich eine hochleistungsfähige Infrastruktur, um dem rapide zunehmenden Bedarf an zu transportierenden Datenmengen zu entsprechen. Neben den bereits zugesagten 70 Millionen Euro zur Förderung von Internetanschlüssen in den ländlichen Räumen werden 135 Millionen Euro aus den Frequenzerlösen der Digitalen Dividende II vollständig für den Breitbandausbau, insbesondere auch für den hochleistungsfähigen Anschluss für Gewerbegebiete, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung festgelegt, eine Ko- Finanzierung für alle im Bundesprogramm erfolgreichen kommunalen Förderanträge bereitzustellen.

Bis 2018 stehen somit etwa eine halbe Milliarde Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Diese Anstrengungen sind unter anderem eingebettet in die umfassende Strategie „Digitale Wirtschaft NRW“, die seit Sommer vorliegt. Die erneute Aufstockung der Mittel macht deutlich: die Landesregierung erhöht weiter das Tempo beim Breitbandausbau in NRW. Am Donnerstag haben die Fraktionen von SPD und Grüne einen entsprechenden Antrag in das Plenum eingebracht.

Drucksache 16/10128 (Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne)

Stärkung des Einzelhandels in NRW

Die Konkurrenz aus dem Netz, aber auch der demografische Wandel setzen den Einzelhandel vor Ort unter Druck. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben beide Verkaufskanäle Vorteile. Auch der Handel kann von der Verknüpfung beider Absatzwege profitieren. Wie solche Multi- Channel- Vertriebswege erfolgreich funktionieren, zeigt unter anderem das Projekt „Online City“ in Wuppertal. Dort vermarkten Einzelhändler ihre Angebote zusammen, Kundinnen und Kunden können beispielsweise eine zentrale Versand- und Rückgabestelle nutzen. Die Fraktionen von Grünen und SPD haben am Mittwoch einen Antrag in das Plenum eingebracht, indem sie die Landesregierung beauftragen, in jedem der fünf Regierungsbezirke ein solches Verknüpfungsprojekt durchzuführen. Eine solche Verknüpfung erhält die Wettbewerbsfähigkeit und die Angebotsvielfalt in den Innenstädten sowie die Versorgungssicherheit in den ländlichen Räumen. Die Modellprojekte sind nicht nur ein Anschub zur Wirtschaftsförderung, sondern zugleich ein Ansporn zur Qualifizierung des inhabergeführten Einzelhandels in unseren Städten, um die Wettbewerbs- und letztlich Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem wachsenden Online- Handel zu sichern.

Drucksache 16/10072 (Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne)

Finanzielle Belastungen der Kommunen lindern

Der Bundesgesetzgeber sichert seit 2011 die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ab. Dadurch haben die Heranwachsenden einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen oder Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und in Vereinen. Das Bildungspaket unterstützt dabei insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

In Nordrhein- Westfalen entscheiden die kommunalen Träger über die Handhabung und Leistungsgewährung. Problematisch ist, dass sich aufgrund der aktuellen bundesgesetzlichen Regelung erhebliche Fehlbeträge zwischen den vom Bundesgeld und den tatsächlichen Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen ergeben. Diese Differenzen müssen die kommunalen Träger selbst tragen. Laut Bericht der Landesregierung im August 2015 (Vorlage 16/3166) sind die Ausgaben für das BuT in Nordrhein- Westfalen im Jahr 2014 um 15,7 Millionen Euro beziehungsweise zwölf Prozent gegenüber 2013 gestiegen. Die Ausgaben der Kommunen für Bildungs- und Teilhabeleistungen betrugen rund 151,6 Millionen Euro, wovon jedoch nur 142 Millionen Euro durch den Bund erstattet wurden. Wie bereits im Vorjahr mussten die kommunalen Träger auch 2014 fast zehn Millionen Euro ihrer Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten.

Um diese finanzielle Belastung für die Kommunen zu lindern, haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen jetzt einen gemeinsamen Antrag formuliert. Dieser wurde am Mittwoch im Plenum diskutiert. Beide Fraktionen fordern die Landesregierung darin auf, sich auf Bundesebene für eine auskömmliche Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes durch den Bund einzusetzen. Damit setzen SPD und Grüne ein wichtiges Signal im Hinblick auf eine weitere Entlastung der kommunalen Haushalte.

Drucksache 16/10073 (Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen)

Am Donnerstag hat im Landtag ein Gespräch mit Herrn Meyer von der Wohnungsbaugesellschaft Hemer, Herrn Hanses von Architekten Hanses, Frau Köppinghoff aus dem Bauministerium NRW und mir stattgefunden. Thema des Gesprächs war die aktuelle Wohnungssituation in Hemer und der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus in Hemer.

Viele Grüße aus Düsseldorf und bis demnächst

Ihre/eure

Inge Blask